Update Coronavirus - 16.04.2020
Liebe Mitglieder der Wirtschaftskammer Biel-Seeland
Liebe Mitglieder des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern Sektion Biel-Seeland / Berner Jura
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer.
Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5'880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesrates finden Sie hier.
Freundliche Grüsse,
Die Teams der Wirtschaftskammer Biel-Seeland und des HIV Sektion Biel-Seeland / Berner Jura