Projekt Pflegehotel
"Sutz-Lattrigen unterstützt die Förderungen von altersgerechtem Wohnen. Dem demographischen Wandel wird Rechnung getragen." Aus dem Leitbild der Gemeinde Sutz-Lattrigen.
Die Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen ist Eigentümerin der Landparzellen 56 und 282 am Schützenhausweg. Die Grundstücke befinden sich in der Bauzone, die eine gemischte Nutzung (Arbeiten und Wohnen) zulässt und in welcher dreigeschossige Gebäude erstellt werden können. Heute werden die Landparzellen landwirtschaftlich genutzt.
Die Firma Geras Pflegehotel AG ist eine Firma, welche komplexe pflegerische Leistungen als Brückenfunktion zwischen Akutspital und Versorgung zu Hause in einem wohnortsnahen stationären Rahmen anbietet. Sie verfügt über 60 vom Kanton Bern bewilligte Pflegeplätze. Das sind im Moment die einzigen, welche für die Region Biel-Seeland zur Verfügung stehen. Vertreter der Firma Geras Pflegehotel AG sind an die Gemeinde Sutz-Lattrigen herangetreten. Sie möchten in Sutz-Lattrigen ein Pflegehotel mit 44 klassischen Pflegeheimplätzen, 16 Studios für einen temporären Aufenthalt und +/- 14 Wohnungen mit Service (2.5 und 3.5 Zimmer-Wohnungen) erstellen.
Der Gemeinderat ist auf die Anfrage der Geras Pflegehotel AG eingegangen und hat mit ihren Vertretern Gespräche geführt. Aus Sicht des Gemeinderates erwachsen für Sutz-Lattrigen aus diesem Projekt nur Vorteile. Es bietet sich die fast einmalige Gelegenheit, die Grundstücke einer nützlichen, sinnvollen, ertragsbringenden und gleichwohl emissionsarmen Nutzung zuzuführen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat das Projekt Pflegehotel gestartet. Am 16. September 2015 hat eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Projekt stattgefunden. Anschliessend wurde das Geschäft im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2016 behandelt.
An der Gemeindeversammlung haben 213 Stimmberechtigte (20.5% aller 1'038 Stimmberechtigten) teilgenommen. Sie haben das Projekt Pflegehotel mit 198 Ja-, gegen 6 Nein-Stimmen angenommen.
Die Geras Pflegehotel beabsichtig bis Ende August 2016 das Baugesuch einzureichen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 18 Monaten gerechnet.
SFG-Uferweg
Mit der Genehmigung des See- und Flussufergesetzes (SFG) im Jahr 2002 ist die Gemeinde Sutz-Lattrigen verpflichtet, die SFG Uferwege miteinander zu erschliessen. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, die Planung der Uferwege bis zum Ende der Legislatur 2016 abgeschlossen zu haben.
Insgesamt handelt es sich hierbei um drei Teilabschnitte des Uferweges, die noch nicht bestehend sind:
1. Teilabschnitt Solermattweg bis Schlössliweg
2. Teilabschnitt Riedrain bis Pfaffenmattweg
3. Teilabschnitt Pfaffenmattweg bis Mörigen (Seerain)
Der Teilabschnitt „Solermattweg bis Schlössliweg“ konnte 2013 realisiert und zur Nutzung freigegeben werden.
Der Teilabschnitt "Riedrain bis Pfaffenmattweg" ist noch in Planung, sollte aber noch 2016 realisiert werden können. Nächste Schritte sind das Planerlassverfahren, das Baubewilligungsverfahren beim Regierungsstatthalteramt.
Der Teilabschnitt "Pfaffenmattweg bis Mörigen (Seerain)" ist noch in Planung. Im Oktober 2013 hat der Gemeinderat die Planung dieses Uferabschnittes an die Hand genommen. Mit dem Ziel eine möglichst vernünftige wie breit abgestützte Wegführung erreichen zu können, hat er mit allen Beteiligten eine Vorortbegehung und -besprechung durchgeführt. Daraus resultierten Wegvarianten zu welchen die Grundeigentümer Stellung beziehen konnten. Dieses Vorgehen führte leider nicht zum angestrebten Ziel. Anstelle von einfachen Stellungnahmen wurden von Juristen abgefertigte Dossiers eingereicht, welche die meisten Lösungsvarianten vehement dementierten. Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, die weitere Planung des Uferabschnitts zwischen Sutz-Lattrigen und Mörigen nicht mehr selber weiter voranzutreiben, sondern diese offiziell dem Kanton zu übertragen. Seit diesem Zeitpunkt liegt dieses Dossier (unbearbeitet) beim Kanton.